Mit dem Sparerpauschbetrag bleiben Kapitalerträge bis zu einer Grenze steuerfrei. Der Freistellungsauftrag aktiviert ihn.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freibetrag pro Person und Jahr.
  • Freistellungsauftrag bei der Bank stellen.
  • Auf mehrere Banken aufteilbar.

So funktioniert es

Bis zum Sparerpauschbetrag behält die Bank keine Steuer ein, wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Ohne ihn wird automatisch Abgeltungsteuer abgeführt.

Richtig verteilen

Haben Sie Konten bei mehreren Banken, teilen Sie den Freibetrag passend auf. Zu viel Steuer holen Sie sich notfalls über die Steuererklärung zurück.

Häufige Fragen

Gilt der Freibetrag automatisch?

Nur mit erteiltem Freistellungsauftrag.

Was bei Eheleuten?

Ein gemeinsamer Auftrag verdoppelt den Betrag.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die offiziellen Angaben des jeweiligen Anbieters.