Lösen Sie einen Kredit vorzeitig ab, kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Bei Ratenkrediten ist diese gesetzlich begrenzt.
- Max. 1 % der Restschuld bei Restlaufzeit über 12 Monaten.
- Max. 0,5 % darunter.
- Oft trotzdem lohnenswert.
Die Obergrenze
Bei Verbraucherratenkrediten ist die Entschädigung gedeckelt: höchstens ein Prozent der abgelösten Summe, bei kurzer Restlaufzeit ein halbes Prozent.
Lohnt sich die Ablöse?
Stellen Sie die Zinsersparnis der Entschädigung gegenüber. Meist überwiegt der Vorteil der vorzeitigen Rückzahlung.
Häufige Fragen
Gilt das auch für Baukredite?
Dort gelten andere, oft höhere Berechnungen.
Kann ich sie vermeiden?
Mit kostenlosem Sondertilgungsrecht teils ja.
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