Lösen Sie einen Kredit vorzeitig ab, kann die Bank eine Entschädigung verlangen. Bei Ratenkrediten ist diese gesetzlich begrenzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Max. 1 % der Restschuld bei Restlaufzeit über 12 Monaten.
  • Max. 0,5 % darunter.
  • Oft trotzdem lohnenswert.

Die Obergrenze

Bei Verbraucherratenkrediten ist die Entschädigung gedeckelt: höchstens ein Prozent der abgelösten Summe, bei kurzer Restlaufzeit ein halbes Prozent.

Lohnt sich die Ablöse?

Stellen Sie die Zinsersparnis der Entschädigung gegenüber. Meist überwiegt der Vorteil der vorzeitigen Rückzahlung.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Baukredite?

Dort gelten andere, oft höhere Berechnungen.

Kann ich sie vermeiden?

Mit kostenlosem Sondertilgungsrecht teils ja.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die offiziellen Angaben des jeweiligen Anbieters.