Fahrräder sind ein beliebtes Diebesgut. Über einen Zusatzbaustein der Hausratversicherung lässt sich das Rad absichern.
- Diebstahlschutz oft als Zusatz.
- Entschädigung meist gedeckelt.
- Schlosspflicht beachten.
Der Schutz
Mit dem Baustein „Fahrraddiebstahl“ ersetzt die Hausratversicherung gestohlene Räder – oft bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme.
Bedingungen beachten
Häufig gilt der Schutz nur, wenn das Rad abgeschlossen war. Teils ist die Entschädigung nachts eingeschränkt – lesen Sie die Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist das automatisch dabei?
Nein, meist nur als Zusatzbaustein.
Gilt der Schutz auch nachts?
Oft nur eingeschränkt, prüfen Sie die Police.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die offiziellen Angaben des jeweiligen Anbieters.