Fahrräder sind ein beliebtes Diebesgut. Über einen Zusatzbaustein der Hausratversicherung lässt sich das Rad absichern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Diebstahlschutz oft als Zusatz.
  • Entschädigung meist gedeckelt.
  • Schlosspflicht beachten.

Der Schutz

Mit dem Baustein „Fahrraddiebstahl“ ersetzt die Hausratversicherung gestohlene Räder – oft bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme.

Bedingungen beachten

Häufig gilt der Schutz nur, wenn das Rad abgeschlossen war. Teils ist die Entschädigung nachts eingeschränkt – lesen Sie die Bedingungen.

Häufige Fragen

Ist das automatisch dabei?

Nein, meist nur als Zusatzbaustein.

Gilt der Schutz auch nachts?

Oft nur eingeschränkt, prüfen Sie die Police.

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