Das P-Konto schützt einen Grundbetrag Ihres Guthabens vor Pfändung. Jeder hat Anspruch darauf.
- Schützt einen monatlichen Freibetrag.
- Jedes Girokonto lässt sich umwandeln.
- Nur ein P-Konto pro Person erlaubt.
Der Schutz
Auf einem P-Konto bleibt ein gesetzlich festgelegter Grundfreibetrag pfändungsfrei. So bleibt das Existenzminimum auch bei einer Pfändung erhalten.
Die Umwandlung
Sie können Ihr bestehendes Girokonto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen. Mehr als ein P-Konto ist pro Person nicht zulässig.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag?
Er wird gesetzlich angepasst und kann sich mit Unterhaltspflichten erhöhen.
Kostet ein P-Konto extra?
Es darf nicht teurer sein als ein normales Girokonto.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die offiziellen Angaben des jeweiligen Anbieters.