Mit einem Chargeback lassen sich unberechtigte oder fehlerhafte Kreditkartenzahlungen rückgängig machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gilt bei Betrug, Nichtlieferung oder Doppelbuchung.
  • Antrag beim Karten­anbieter stellen.
  • Belege erhöhen die Erfolgschance.

Wann ein Chargeback greift

Wurde Ware nicht geliefert, doppelt abgebucht oder die Karte missbraucht, können Sie die Zahlung reklamieren und zurückbuchen lassen.

So gehen Sie vor

Kontaktieren Sie zunächst den Händler. Bleibt das erfolglos, stellen Sie beim Anbieter einen Rückbuchungsantrag und legen Belege bei.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit?

Es gelten Fristen – reklamieren Sie möglichst zeitnah.

Ist Chargeback garantiert?

Nein, der Anbieter prüft jeden Fall einzeln.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die offiziellen Angaben des jeweiligen Anbieters.