Mit einem Chargeback lassen sich unberechtigte oder fehlerhafte Kreditkartenzahlungen rückgängig machen.
- Gilt bei Betrug, Nichtlieferung oder Doppelbuchung.
- Antrag beim Kartenanbieter stellen.
- Belege erhöhen die Erfolgschance.
Wann ein Chargeback greift
Wurde Ware nicht geliefert, doppelt abgebucht oder die Karte missbraucht, können Sie die Zahlung reklamieren und zurückbuchen lassen.
So gehen Sie vor
Kontaktieren Sie zunächst den Händler. Bleibt das erfolglos, stellen Sie beim Anbieter einen Rückbuchungsantrag und legen Belege bei.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit?
Es gelten Fristen – reklamieren Sie möglichst zeitnah.
Ist Chargeback garantiert?
Nein, der Anbieter prüft jeden Fall einzeln.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Konditionen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die offiziellen Angaben des jeweiligen Anbieters.